Bei einem Todesfall wenden Sie sich bitte zuerst an die politische Gemeinde, die Sie berät und alles Nötige veranlassen wird. Falls eine katholische Begräbnisfeier stattfinden soll, wird dies vom Zivilstandsamt dem katholischen Pfarreisekretariat, dem Seelsorger und falls gewünscht einem/r Organisten/in gemeldet.
Auch für Fragen, die den Friedhof betreffen, ist die politische Gemeinde zuständig.